Heute teilte uins das Sportamt der Stadt Troisdorf folgenes mit:

Mit einer Neuauflage der CoronaschutzVO NRW zum 24.11.2021 haben sich auch signifikante neue Regelungen für den Sport ergeben. Nach dieser neuen CoronaschutzVO NRW dürfen sich nur noch vollständig immunisierte Personen auf oder in den Sportanlagen aufhalten. Kinder bis 15 Jahren gelten aufgrund der Pooltestungen in den Schulen als den immunisierten Personen gleichgestellt. Die sogenannte 2G-Regel umfasst demnach Sportler, Übungsleiter und Zuschauer. Die Vereine müssen die Einhaltung dieser neuen Regelung durch Kontrollen in eigener Regie sicherstellen. Ich empfehle Ihnen die Installation der vom RKI herausgegebenen CovPassCheck-App. Hiermit lassen sich die digitalen Dokumente einfach und schnell überprüfen. Auch im Bereich des Sports werden Schwerpunktkontrollen durch das Ordnungsamt der Stadt durchgeführt. In diesem Zusammenhang darf ich Sie auch auf den Bußgeldkatalog des Landes NRW hinweisen.

Ich darf Sie bitten, durch die strikte Einhaltung der neuen CoronaschutzVO NRW zur Eindämmung der hohen Infektionszahlen beizutragen und damit auch die weitere Ausübung des Sports zu sichern. Vielen Dank.  

Bitte haltet Euch zum Wohle aller Mitglieder und Gäste daran.